AGB

Reparaturbedingungen

Kfz Werkstatt Semo Sunj

Stand: März 2026

Diese Reparaturbedingungen gelten für alle Reparatur-, Wartungs- und Servicearbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten sowie deren Bauteilen, die von der Kfz Werkstatt Semo Sunj durchgeführt werden.

1. Auftragserteilung

  1. Reparatur- und Wartungsaufträge können schriftlich oder mündlich erteilt werden. Ein mündlich erteilter Auftrag ist ebenso verbindlich wie ein schriftlicher Auftrag.
  2. Der Kunde wird über festgestellten Reparaturbedarf sowie über die voraussichtlichen Kosten telefonisch, per SMS, per Messenger-Dienst (z. B. WhatsApp) oder per E-Mail informiert.
  3. Die Durchführung der Reparatur erfolgt erst nach Freigabe durch den Kunden. Die Freigabe kann mündlich oder in Textform erfolgen.
  4. Der nach Freigabe genannte Gesamtpreis ist grundsätzlich verbindlich. Gesetzlich zulässige Preisabweichungen von bis zu 10 % bleiben vorbehalten.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Probefahrten, Diagnosefahrten sowie Überführungsfahrten mit dem Fahrzeug durchzuführen.

2. Preisangaben und Kostenvoranschlag

  1. Auf Wunsch des Kunden wird vor Beginn der Arbeiten eine Kostenschätzung oder ein Kostenvoranschlag erstellt.
  2. Ein Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde.
  3. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags kann kostenpflichtig sein.

3. Fertigstellung

Der Kunde wird über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin informiert. Verzögerungen durch zusätzliche Schäden, Lieferprobleme oder andere unvorhersehbare technische Umstände bleiben vorbehalten.

4. Abnahme des Fahrzeugs

  1. Die Abnahme des Fahrzeugs erfolgt im Betrieb der Werkstatt.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Fertigstellung innerhalb angemessener Frist abzuholen.

5. Berechnung der Arbeiten

Arbeitsleistungen sowie verwendete Ersatzteile werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Grundlage der Berechnung sind die tatsächlich ausgeführten Arbeiten sowie die verbauten Ersatzteile.

6. Zahlung

Die Zahlung erfolgt bei Abholung des Fahrzeugs.

Akzeptierte Zahlungsarten sind:

  • Barzahlung
  • Kartenzahlung
  • Überweisung vor Ort

Die Werkstatt kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

7. Standgebühren

Wird ein Fahrzeug nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung abgeholt, kann eine Standgebühr von 10 € brutto pro Kalendertag berechnet werden.

8. Kundeneigene Teile

  1. Vom Kunden mitgebrachte Ersatzteile werden grundsätzlich nicht verbaut.

9. Gewährleistung

  1. Für durchgeführte Arbeiten gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Abnahme des Fahrzeugs, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Der Werkstatt sind zwei Nachbesserungsversuche einzuräumen.
  3. Im Gewährleistungsfall hat sich der Kunde zunächst an die ausführende Werkstatt zu wenden und deren Anweisungen zu befolgen.

10. Technische Risiken bei älteren Fahrzeugen

Bei Arbeiten an älteren Fahrzeugen oder korrodierten Bauteilen können trotz fachgerechter Arbeitsweise Begleitschäden entstehen, beispielsweise durch festgerostete Schrauben oder materialbedingte Bauteilbrüche.

Für solche unvermeidbaren Schäden haftet die Werkstatt nicht, soweit gesetzlich zulässig.

11. Haftung

Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Die Haftung der Werkstatt ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

12. Kommunikation

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Werkstatt zur Auftragsabwicklung telefonisch, per SMS, per Messenger-Dienst (z. B. WhatsApp) oder per E-Mail Kontakt aufnehmen darf.